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Umsetzung des Bundesemissionshandelgesetztes (BEHG)

31.10.2023

Regulatorische Änderung zum 01.01.2024 betreffend CO2-Steuer auf Abfälle

Mit dem „Brennstoffemissionshandelsgesetz“ (BEHG) hat der Bundes-Gesetzgeber im Jahr 2019 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt, um den Ausstoß von CO2-Emissionen in Deutschland zu reduzieren und die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Nach der Novellierung des BEHG zum 16.11.2022 („BEHG 2022“) werden neben den fossilen Brennstoffen ab dem 01.01.2024 auch Abfälle in das nationale Emissionshandelssystem mit einbezogen. Gemäß BEHG 2022 ist diese CO2-Steuer auf Abfälle seitens der Entsorger einzunehmen und abzuführen.

Wie funktioniert der nationale Emissionshandel hinsichtlich der Sonderabfallverbrennung (SAV)?

Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Sonderabfällen ab dem 01.01.2024 freigesetzt wird, muss vom Entsorger ein sog. „nEHS-Zertifikat“  bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt abgegeben werden. Der Ankauf dieser nEHS-Zertifikate erfolgt im Jahr 2024 durch den Entsorger über eine Verkaufsplattform, die von der Leipziger Energiebörse EEX bereitgestellt wird.
 
Wie hoch sind die BEHG bedingten Mehrkosten pro Tonne SAV-Abfall?

Für 2024 ist im aktuell geltenden BEHG 2022 noch ein Zertifikatspreis von 35,00 € pro Tonne CO2-Emission festgelegt. Diese Preisfestlegung wurde am 09.08.2023 vom Bundeskabinett um 5,00 € pro Tonne CO2-Emission auf nunmehr 40,00 € pro Tonne CO2-Emission erhöht. Mit einer entsprechenden Anpassung des BEHG 2022 im Gesetzgebungsverfahren ist voraussichtlich im Dezember 2023, mit Verabschiedung des Bundeshaushaltes, zu rechnen. 

Die Umsetzung des BEHG 2022 erfordert, zusätzlich zu den Kosten für die CO2-Zertifikate, weiteren Aufwand seitens der GSB. Diese Kosten ergeben sich v.a. aus der Erstellung und Umsetzung eines sog. „CO2-Überwachungsplans“, die zugehörige Dokumentation gemäß EBEV2030 und deren Zertifizierung durch externe Fachunternehmen.

Der Gesetzgeber hat bisher keine weitergehenden Erläuterungen zur Anwendung und praktischen Umsetzung des BEHG und der zugehörigen EBEV2030 veröffentlicht. 

Aus heutiger Sicht erwarten wir für das Jahr 2024 einen Zertifikatspreis in Höhe von 40,00 € pro Tonne emittiertem CO2. Auf dieser Grundlage sehen wir vor, die CO2-Steuer für 2024 mit 37,96 € pro Tonne angeliefertem SAV-Abfall abzurechnen. Hinzu kommen die Kosten zur GSB-internen Umsetzung in Höhe von 2,00 € pro Tonne angeliefertem SAV Abfall. 
   
Für die Entsorgung von Abfällen zur chemisch-physikalischen Behandlung wird die CO2-Steuer mengenanteilig auf die Behandlungsrückstände, die mittels SAV entsorgt werden, abgerechnet. 

Wir bitten Sie, die o.g. Erhöhung der SAV-Entsorgungskosten bei Ihrer Planung des Geschäftsjahres 2024 zu berücksichtigen. 

Wir sind in engem Austausch mit unserem Fachverband  und weiteren Stakeholdern, um die BEHG-bedingten Mehrkosten für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten. Über die Fortschreibung des BEHG werden wir Sie informieren.

Bei den oben genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten bis 31.12.2024.

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