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BDSAV-Mitgliederversammlung 2025

04.04.2025

Am 3. April 2025 war die GSB Gastgeber der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Deutscher Sonderabfallverbrennungsanlagen e.V. (BDSAV).

Der „Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungsanlagen e.V.“ (BDSAV) ist der Zusammenschluss von Unternehmen, die Sonderabfallverbrennungsanlagen in Deutschland betreiben.

Ein zentrales Thema der Mitgliederversammlung war die CO₂-Bepreisung der thermischen Entsorgung von Sonderabfällen auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

Der BDSAV ist aus folgenden Gründen gegen die Einbeziehung der Sonderabfallverbrennung (SAV) in das BEHG:

  • Gefährliche Abfälle sind nicht recyclefähig, ihre umweltgerechte Entsorgung ist nur durch thermische Hochtemperatur-Behandlung zu gewährleisten. Entsprechend hat die CO2-Bepreisung von SAV-Leistungen keine Lenkungswirkung.
  • Die Einbeziehung der Sonderabfallverbrennung in das BEHG ist nicht konform mit EU-Recht.
  • Die CO2-Bepreisung verteuert die Entsorgung. Zusatzbelastungen für deutsche Unternehmen und Verbraucher passen nicht in die aktuelle wirtschaftliche und politische Landschaft.

Die thermische Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist unverzichtbarer Bestandteil der angestrebten Kreislaufwirtschaft.

Die CO2-Bepreisung der SAV ist hierzu kontraproduktiv.

(v. l. n. r.) Peter Pentenrieder/GSB; Karl-Heinz Schneider/GSB; Matthias Birke/MEAB; Günther Nahbein/CURRENTA; Andreas Vogt/AGR; Dr. Dominik Deinzer/GSB; Dr. Jürgen Flesch/SARPI; Andreas Ellerkmann/INDAVER; Jörg Rüdiger/BDSAV; GF; Dr. Sigmar Maassen/BASF

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